Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.03.2006 | Aktuelles BMF-Schreiben

    Steuerregeln bei der Ausgabe junger Aktien

    Erhöht eine AG ihr Grundkapital, ist dies für die Aktionäre meist erfreulich, weil die jungen Aktien unter dem aktuellen Börsenkurs angeboten werden. Zum Erwerb der neuen Aktien gibt die AG an ihre Aktionäre Bezugsrechte aus, die selbstständig an der Börse handelbar sind. Veräußern Sie die Bezugsrechte, erhalten Sie keine neuen Aktien. Akzeptieren Sie das Angebot, erhalten Sie über die Bezugsrechte junge Aktien gegen Zahlung des ermäßigten Preises.

    Zur steuerlichen Behandlung einer solchen Kapitalerhöhung gegen Einlage hat sich jetzt das Bundesfinanzministerium (BMF) geäußert (Schreiben vom 20.12.2005, Az: IV C 3 - S 2256 - 255/05; Abruf-Nr.  060030 ). Nachfolgend stellen wir Ihnen die Grundzüge vor und erläutern anhand eines Beispiels, wie Sie rechnen müssen.

    Grundzüge der steuerlichen Behandlung

    Die Zuteilung der Bezugsrechte stellt keine Kapitaleinnahme dar. Die Ausübung von Bezugsrechten (Bezug der Aktien) ist als Veräußerung der Bezugsrechte anzusehen. Im Einzelnen gilt steuerlich Folgendes:

  • Liegen die Altaktien zum Zeitpunkt der Veräußerung/Ausübung der Bezugsrechte schon über ein Jahr im Depot, ist die Spekulationsfrist abgelaufen (§  23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz). Es kommt weder bei Veräußerung der Bezugsrechte noch beim Bezug der jungen Aktien zur Steuerpflicht.
  • Ist die Spekulationsfrist bei den Altaktien noch nicht abgelaufen, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Das bedeutet:
  • Als Anschaffungskosten der Bezugsrechte gilt der anteilige Kurswert der Altaktie vor der Kapitalerhöhung. Dies gilt auch, wenn die Bezugsrechte nicht veräußert werden.
  • Als Zeitpunkt der Veräußerung gilt der Tag der Annahme des Bezugsrechtsangebots.
  • Als Veräußerungserlös ist der Börsenkurs der Bezugsrechte im Zeitpunkt der Annahme des Bezugsrechtsangebots zu sehen.
    Beispiel

    Die X-AG gibt im Januar 2006 neue Aktien zum Preis von 12 Euro aus. Der aktuelle Börsenkurs liegt bei 16 Euro. Der Aktionär hat die Altaktien im Juni 2005 zu 8 Euro erworben und möchte auch die neue Aktien beziehen. Das Bezugsrecht notiert am ersten Handelstag bei 0,40 Euro. Bei Ausübung des Bezugsrechts beträgt der Kurs 0,44 Euro.

    1. Veräußerungsgewinn bei Ausübung des Bezugsrechts

    Die Ausübung des Bezugsrechts wird genauso behandelt wie ein Verkauf der Bezugsrechte über die Börse. Weil die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn wie folgt zu ermitteln:

    Rechnung
    Börsenkurs des Bezugsrechts am Tag der Ausübung (fiktiver Verkaufspreis) 0,40 Euro
    ./. Anschaffungskosten des Bezugsrechts
  • Verhältnis Wert des Bezugsrechts zum Kurs der Altaktie: 0,40 Euro : 16 Euro = 2,5 %
  • 2,5 % x ehemaliger Kaufpreis von 8 Euro
    0,20 Euro
    = Veräußerungsgewinn je Bezugsrecht 0,20 Euro