01.05.2007 | Altersversorgung
"Riester-Rente" bei Minijob und Gleitzonenjob möglich?
Ein Leser wollte wissen, ob ein "Riester-Vertrag" bei einem Minijob (bis 400 Euro) oder einem Gleitzonenjob (400,01 bis 800 Euro) möglich ist? Dazu die Antwort von Steuerberater Alexander Ficht : Es ist zwischen Minijob und Gleitzonen-Job zu unterscheiden:
Minijob: Minijobber, die gegenüber dem Arbeitgeber erklären, dass sie auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten (und somit einen Eigenbeitrag leisten), können einen "Riester-Vertrag" abschließen. Verzichten sie nicht auf die Versicherungsfreiheit haben sie einen abgeleiteten Zulagen-Anspruch ohne Eigenleistung, wenn der Ehepartner einen "Riester-Vertrag" hat. Ansonsten besteht für Minijobber keine Möglichkeit, einen "Riester-Vertrag" abzuschließen. |
Gleitzonenjob: Gleitzonenjobber haben immer einen Anspruch auf die "Riester-Rente", weil sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. |
Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 1 | ID 96732