01.06.2005 | Ansparabschreibung
Bei Betriebserweiterung verbindliche Bestellung erforderlich
Existenzgründer genießen bei der Bildung einer Ansparabschreibung Privilegien (§ 7g Absatz 7 Einkommensteuergesetz). So beträgt der Investitionszeitraum sechs statt zwei Jahre. Außerdem können Ansparabschreibungen bis maximal 307.000 Euro gebildet werden (normalerweise sind maximal 154.000 Euro zulässig). Als Existenzgründung kommt auch die Aufnahme eines neuen Geschäftszweigs zu einem bestehenden Unternehmen in Betracht ("wesentliche Erweiterung").
Wichtig: Existenzgründer können im Jahr der Betriebseröffnung eine Ansparabschreibung nur für die Wirtschaftsgüter bilden, die sie bis zum 31. Dezember des Jahres bereits verbindlich bestellt haben. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.11.2004, Az: X R 38/02; Abruf-Nr. 051175 )
Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 4 | ID 96316