Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.09.2009 | Ansparabschreibung

    Nachweispflichten bei nachträglicher Geltendmachung

    Macht ein Freiberufler erst im Einspruchsverfahren - mit dem Hinweis auf einen versehentlich unterbliebenen Ansatz - eine Ansparabschreibung geltend, gelten keine erhöhten Nachweispflichten. Nach Ansicht des Finanzgerichts München könne von ihm nicht gefordert werden, dass er die beabsichtigte Investition in einem stärkeren Maße konkretisiert, als bei einer bereits im Rahmen der ursprünglichen Einnahmen-Überschuss-Rechnung angesetzten Ansparabschreibung. Das Wahlrecht zur Bildung einer Ansparabschreibung sei unbefristet und könne innerhalb des Inves­titionszeitraums bis zur Bestandskraft des jeweiligen Steuerbescheids ausgeübt werden. Ausreichend sei es deshalb, wenn die Rücklage noch vor Ablauf der Investitionsfrist gebildet wird und damit der Finanzierungszusammenhang vorliegt, wonach der Erwerb objektiv noch möglich ist.  

    Beachten Sie: Das letzte Wort hat jetzt der Bundesfinanzhof. Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen VIII R 23/09 anhängig. (Urteil vom 11.3.2009, Az: 1 K 3814/07) (Abruf-Nr. 092450)  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 3 | ID 130183