01.08.2004 | Arbeitgeberleistungen
Wirbelsäulentraining für Arbeitnehmer
Aufwendungen eines Arbeitgebers für ein Wirbelsäulentraining seiner Arbeitnehmer sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das Finanzgericht (FG) Köln sah in der Kostenübernahme keine Entlohnung der Arbeitnehmer. Vielmehr handelte der Arbeitgeber im betrieblichen Interesse, da er krankheitsbedingten Ausfällen vorbeugen wollte, so das FG. (rechtskräftiges Urteil vom 24.9.2003, Az: 12 K 428/03; Abruf-Nr. 041029 )
Quelle: Ausgabe 08 / 2004 | Seite 5 | ID 96145