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  • 01.05.2007 | Arbeitszimmer

    Erstes Musterverfahren gegen die Einschränkung ab 2007

    Ab 2007 können Sie Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch steuermindernd geltend machen, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ist. Der bisher mögliche beschränkte Abzug in Höhe von 1.250 Euro wurde gestrichen. Betroffen davon sind insbesondere Lehrer, und so regt sich jetzt deren Widerstand. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) unterstützt eine entsprechende Klage vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az: 3 K 1132/07). Weil sich die Änderung erst bei der Steuererklärung 2007 auswirkt, können Sie derzeit in Ruhe abwarten, wie sich die Sache entwickelt.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 4 | ID 96739