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  • 25.08.2008 | Arbeitszimmer

    Gartenkosten keine Kosten des häuslichen Arbeitszimmers

    Aufwendungen für die Neuanlage eines Gartens können nicht anteilig den Kosten des häuslichen Arbeitszimmers zugerechnet werden. Der Garten ist steuerlich wie der Grund und Boden und das Gebäude ein separat zu beurteilendes Wirtschaftsgut.  

    Unser Tipp: Aufwendungen für die Anlage und Unterhaltung des Gartens können als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn (auch) der Garten der Erzielung von Einkünften dient oder den Garten betreffende Aufwendungen durch eine Reparatur des Gebäudes veranlasst wurden, in dem sich das Arbeitszimmer befindet. Das heißt: Wird der Garten in Mitleidenschaft gezogen, weil das Haus repariert wird, können die Kosten für die Instandsetzung des beschädigten Gartens anteilig zu den absetzbaren Kosten des häuslichen Arbeitszimmers gehören. So lagen die Dinge im Urteilsfall aber nicht. (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 14.3.2008, Az: IX B 183/07)(Abruf-Nr. 081712

    Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 5 | ID 121184