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  • 01.02.2005 | Arbeitszimmer

    Kosten für Garten beim Arbeitszimmer abzugsfähig?

    Die Kosten einer Gartenerneuerung können anteilig als Kosten des häuslichen Arbeitszimmers abziehbar sein, wenn bei einer Reparatur des Gebäudes, zu dem das Arbeitszimmer gehört, Schäden am Garten verursacht worden sind. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

    Beachten Sie: Es dürfen nur Aufwendungen berücksichtigt werden, die der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Gartens dienen. Wird der Garten bei der Reparatur neu angelegt, kommt ein Abzug nicht in Betracht. Im Urteilsfall drang auf Grund einer schadhaften Abdichtung des Außenmauerwerks Wasser in den Keller des Einfamilienhauses ein. Die Eheleute ließen daraufhin eine Ringdrainage um das Haus legen. Dabei wurden der Aushub im Garten gelagert. Die Kosten für Baggerarbeiten, Drainagearbeiten und für die Wiederherstellung des Gartens (Außenanlagen und Pflasterflächen) beliefen sich auf 64.082 DM. Die Eheleute konnten den auf das Arbeitszimmer entfallenden Teil steuerlich geltend machen. (Urteil vom 6.10.2004, Az: VI R 27/01; Abruf-Nr.  042809 )

    Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 6 | ID 96249