25.01.2008 | Aus- und Fortbildung
Aufwendungen für eine Forschungstaucherausbildung
Eine Studentin, die in einem Zweitstudium Vor- und Frühgeschichte studiert und außerdem eine Forschungstaucherausbildung absolviert, kann Ihre Aufwendungen dafür als Werbungskosten abziehen. Begründung des Finanzgerichts (FG) Meckenburg-Vorpommern: Aufwendungen für eine zweite Berufsausbildung sind bereits vor Erzielung von Einnahmen als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie in einem konkreten Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Das FG sah keinen Anlass, warum die Studentin trotz ihres fortgeschrittenen Alters (40 Jahre) und ihrer mangelnden Berufserfahrung später nicht in dem von ihr angestrebten Beruf als Archäologin arbeiten sollte. (rechtskräftiges Urteil vom 18.4.2007, Az: 3 K 173/06)(Abruf-Nr. 072815)
Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 3 | ID 117153