29.04.2011 | Ausbildungsfreibetrag
Eltern können sich auf Verfassungsbeschwerde berufen
Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Frage befassen, ob der derzeitige Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro (§ 33c Einkommensteuergesetz [EStG]) hoch genug ist, um den Mehrbedarf für ein auswärts zu Ausbildungszwecken untergebrachtes, volljähriges Kind steuerlich ausreichend zu berücksichtigen. Das Verfahren, das vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland unterstützt wird, trägt das Aktenzeichen 2 BvR 451/11. Die Kläger sind der Ansicht, dass der Sonderbedarf für eine auswärtige Unterbringung nicht realitätsgerecht bemessen sei und auch nicht im Zusammenhang mit den allgemeinen Freibeträgen nach § 32 Absatz 6 EStG beurteilt werden könne, wie das der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 25. November 2010 (Az: III R 111/07; Abruf-Nr 110451 - WISO-SteuerBrief 3/2011, Seite 12) behauptet hat.
Praxishinweis: Eltern von auswärts studierenden Kindern sollten ihre Aufwendungen notieren und in der Steuererklärung geltend machen. Gegen ablehnende Steuerbescheide können sie dann Einspruch einlegen und - unter Verweis auf das anhängige Verfahren - Ruhen des Verfahrens beantragen. Ein Text für einen Mustereinspruch finden Sie in „myIWW“. |