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  • 01.09.2003 | Außergewöhnliche Belastung

    Höhe der Behinderten-Pauschbeträge verfassungswidrig?

    Behinderte erhalten eine Steuervergünstigung, die in Form von Pauschbeträgen gewährt wird (§  33b Einkommensteuergesetz). Diese Pauschbeträge sind letztmalig 1975 angehoben worden. Der Gesetzgeber weigert sich bislang, die Pauschbeträge an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Er verweist darauf, dass der Behinderte auch die tatsächlichen Kosten nachweisen kann. Dies ist aber nach Ansicht von Steuerberater Hagemann von der Controltax Hagemann & Herrmann Steuerberatungsgesellschaft aus Lüneburg für Behinderte nicht zumutbar und in vielen Fällen gar nicht möglich. Er will deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klären lassen, ob die derzeitige Höhe der Pauschbeträge verfassungsgemäß ist.

    Unser Tipp: Legen Sie gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch ein. Verweisen Sie auf das Verfahren vor dem BVerfG (Az: 2 BvR 1059/03) und beantragen Sie Ruhen des Verfahrens.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2003 | Seite 3 | ID 95959