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  • 29.06.2009 | Außergewöhnliche Belastung

    Kein amtsärztliches Attest bei Augenoperation mittels Laser

    Aufwendungen für eine Augen-Laser-Operation können Sie als Krankheitskosten nach § 33 Einkommensteuergesetz (außergewöhnliche Belastung) steuer­mindernd geltend machen. Ein amtsärztliches Attest müssen Sie dabei nicht vorlegen. Das steht jetzt schwarz auf weiß in R 33.4 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuer-Richtlinien.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 1 | ID 127954