29.06.2009 | Außergewöhnliche Belastung
Kein amtsärztliches Attest bei Augenoperation mittels Laser
Aufwendungen für eine Augen-Laser-Operation können Sie als Krankheitskosten nach § 33 Einkommensteuergesetz (außergewöhnliche Belastung) steuermindernd geltend machen. Ein amtsärztliches Attest müssen Sie dabei nicht vorlegen. Das steht jetzt schwarz auf weiß in R 33.4 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuer-Richtlinien.
Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 1 | ID 127954