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  • 24.09.2009 | Außergewöhnliche Belastung

    Reisebegleitung eines Behinderten durch Ehepartner

    Muss ein Behinderter auf einer Reise begleitet werden, kann er die zusätzlichen Kosten (Reise-, Unterkunft- und Verpflegungskosten) als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen. Bislang lassen die Finanzämter einen Abzug nur zu, wenn ein fremder Dritter den Behinderten begleitet. Jetzt muss der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden (Az: VI R 10/09), ob ein Abzug auch möglich ist, wenn der Ehepartner mitfährt. Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in der Vorin­stanz zwar die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt. Aufgrund des anhängigen Verfahrens können betroffene Steuerzahler aber Einspruch einlegen. Ihr Verfahren ruht dann bis zu einer endgültigen Entscheidung durch den BFH. (Urteil vom 27.2.2008, Az: 3 K 160/07)(Abruf-Nr. 092380)  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 1 | ID 130179