28.09.2010 | Außergewöhnliche Belastung
Unterstützung bedürftiger Personen: BFH und BMF knüpfen Steuerabzug an neue Bedingungen
Viele Steuerzahler (insbesondere auch in Deutschland lebende Ausländer) unterstützen ihre Verwandten. Die Zahlungen können sie aber nur unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Diese Voraussetzungen sind durch die ganz aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und ein Anwendungsschreiben aus dem Bundesfinanzministerium modifiziert worden. Unser Beitrag bringt Sie auf den Stand der Dinge.
Grundsätzliches zur Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen
Ob Sie Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung abziehen
dürfen, müssen Sie in mehreren Schritten prüfen.
Wichtig: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein Schreiben zur Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen mit Datum vom 7. Juni 2010 neu „aufgelegt“ (Az: IV C 4 - S 2285/07/0006; Abruf-Nr. 102490). Die neuen Regeln gelten grundsätzlich in allen noch offenen Fällen.
1. Besteht ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch?
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