01.10.2007 | Bedingungen kennen
So gelingt Ihnen auch künftig ein steuerlich optimaler Kapitaltransfer innerhalb der Familie
Sparguthaben oder Wertpapiere auf ein Kind zu übertragen ist trotz des Anfang 2007 auf 750 Euro pro Person gesunkenen Sparerfreibetrags attraktiv. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Bedingungen das Finanzamt Geldgeschenke an die eigenen Kinder anerkennt und welche Aspekte im Hinblick auf die 2009 kommende Abgeltungsteuer wichtig sind.
Der familiäre Steuerspareffekt
Als Eltern versteuern Sie Ihre Kapitalerträge derzeit mit der individuellen Progression, wenn Sie den Sparerfreibetrag und den Werbungskosten-Pauschbetrag von zusammen 1.602 Euro überschreiten. Abzüglich der Inflation bleibt netto nicht viel übrig.
Unter diesem Aspekt kann es sich anbieten, Sparguthaben oder Wertpapiere auf die Kinder zu übertragen, etwa im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Entscheidender Vorteil: Generationsübergreifend gesehen bleibt netto deutlich mehr übrig. Wichtig zu wissen:
- Bei Zuwendungen von Eltern an die Kinder gilt für jedes Kind ein Freibetrag von 205.000 Euro. Bei Zuwendungen von den Großeltern an die Enkel reduziert sich der Freibetrag auf 51.200 Euro pro Enkel.
- Alle zehn Jahre kann der Freibetrag genutzt werden.
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