29.04.2011 | Betriebsveranstaltung
110-Euro-Freigrenze für Betriebsveranstaltungen auf dem Prüfstand
Überschreiten Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von üblichen Betriebsveranstaltungen die Freigrenze von 110 Euro je teilnehmendem Arbeitnehmer, liegt in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Das Finanzgericht (FG) Hessen hält diese Freigrenze der Finanzverwaltung aus Gründen der Steuergerechtigkeit für gerechtfertigt und sieht auch keinen Zwang, den Betrag anzuheben (Urteil vom 1.9.2010, Az: 10 K 381/08; Abruf-Nr. 110427).
Praxishinweis: Das Unternehmen hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az: VI R 79/10). Es lässt prüfen, ob die 110-Euro-Freigrenze für Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung für das Jahr 2007 noch angemessen war. |
Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 5 | ID 144487