26.11.2010 | BFH-Urteil gerät ins Wanken
Ist eine Leasingsonderzahlung doch nicht mit der Entfernungspauschale abgegolten?
Mit der Entfernungspauschale wird auch eine Sonderzahlung abgegolten, die bei Abschluss des Leasingvertrags über ein Fahrzeug geleistet wird. Soweit das Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte genutzt wird, kann die Leasingsonderzahlung also nicht zusätzlich zur Entfernungspauschale abgesetzt werden.
BFH-Urteil steht nun auf dem Prüfstand des BVerfG
Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Fall eines Systemberaters entschieden, der sein eigenes (geleastes) Fahrzeug im Rahmen seiner Auswärtstätigkeit (Fahrten zu Kunden seines Arbeitgebers) eingesetzt hatte (Urteil vom 15.4.2010, Az: VI R 20/08; Abruf-Nr. 102066).
Wichtig: Der unterlegene Steuerzahler will sich mit diesem Ergebnis nicht abfinden. Er hat Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az: 2 BvR 1683/10), sodass sich nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dieser Frage auseinandersetzen muss.
Praxishinweis
Andere Leasingnehmer können daher ihren Steuerbescheid in vergleichbaren Fällen mittels Einspruch, Verweis auf das Verfahren vor dem BVerfG und einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens offenhalten. |
Leasingsonderzahlung anteilig steuermindernd einsetzen
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