26.06.2008 | Buchführung
Rückstellung für Leasingverträge mit „Buy-back-Verpflichtung“
Eine jahrelang schwelende Streitfrage zur Bildung von Rückstellungen für Leasingverträge mit „Buy-back-Verpflichtung“ hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt zugunsten des Kfz-Handels entschieden. Verpflichtet sich ein Kfz-Händler beim Verkauf von Neuwagen an Leasingunternehmen und Autovermietungsunternehmen, die Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit bzw. einer Mindestvertragslaufzeit zu einem schon beim Verkauf der Fahrzeuge verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, darf er schon beim Verkauf in seiner Bilanz wegen der Rückkaufverpflichtung eine gewinnmindernde Verbindlichkeit einbuchen. Diese muss erst wieder gewinnerhöhend ausgebucht werden, wenn die Verpflichtung zum Rückkauf später tatsächlich ausgeübt wird bzw. wenn die Rückverkaufoption der Vertragspartner verfällt. (Urteil vom 11.10.2007, Az: IV R 52/04)(Abruf-Nr. 080356)