01.08.2005 | Buchführung/Bilanz
Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Bei Betriebsprüfungen stehen Verbindlichkeiten und Rückstellungen stets im Fokus der Prüfer. Die Bewertung dieser beiden Gewinn mindernden Bilanzposten sieht nämlich in bestimmten Fällen eine Abzinsung vor. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zu Einzelheiten geäußert (Schreiben vom 26.5.2005, Az: IV B 2 - S 2175 - 7/05; Abruf-Nr. 051668 ).
Unser Tipp: Einen ausführlichen Beitrag zu dem BMF-Schreiben und zur Abzinsungstechnik finden Sie in unserem Online-Service unter der Abruf-Nr. 052011 .
Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 3 | ID 96351