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  • 24.11.2008 | Bund der Steuerzahler nimmt erneut Anlauf

    Neues Verfahren gegen den Solidaritätszuschlag

    Gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags wurde erneut eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klage eingereicht. Das Verfahren ist beim Finanzgericht (FG) Niedersachsen unter dem Aktenzeichen 7 K 143/08 anhängig und betrifft das Steuerjahr 2007. Doch wie können Sie das Verfahren für sich nutzen?  

     

    Hintergrund  

    Eine ebenfalls vom Bund der Steuerzahler unterstützte Verfassungsbeschwerde (Az: 2 BvR 1708/06) gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen (Ausgabe 5/2008, Seite 3). Weil das BVerfG seinen Beschluss aber nicht begründet hatte - zum Beispiel durch den Zusatz „wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg“ - sieht der Bund der Steuer­zahler die Frage der Verfassungsmäßigkeit weiter als unbeantwortet an.  

     

    Der Einkommensteuerbescheid enthält einen Vorläufigkeitsvermerk

    Obwohl die erste Verfassungsbeschwerde erfolglos war, bleiben die wegen des Solidaritätszuschlags in den Steuerbescheiden aufgenommenen Vorläufigkeitsvermerke solange unverändert bestehen, bis das Finanzamt Ihnen deren Aufhebung mitteilt. Dies geschieht erfahrungsgemäß aber nicht. Deshalb sollten Sie erst einmal nichts tun und abwarten, wie sich das neue Verfahren beim FG Niedersachsen entwickelt.