24.11.2008 | Bund der Steuerzahler nimmt erneut Anlauf
Neues Verfahren gegen den Solidaritätszuschlag
Gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags wurde erneut eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klage eingereicht. Das Verfahren ist beim Finanzgericht (FG) Niedersachsen unter dem Aktenzeichen 7 K 143/08 anhängig und betrifft das Steuerjahr 2007. Doch wie können Sie das Verfahren für sich nutzen?
Hintergrund
Eine ebenfalls vom Bund der Steuerzahler unterstützte Verfassungsbeschwerde (Az: 2 BvR 1708/06) gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen (Ausgabe 5/2008, Seite 3). Weil das BVerfG seinen Beschluss aber nicht begründet hatte - zum Beispiel durch den Zusatz „wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg“ - sieht der Bund der Steuerzahler die Frage der Verfassungsmäßigkeit weiter als unbeantwortet an.
Der Einkommensteuerbescheid enthält einen Vorläufigkeitsvermerk
Obwohl die erste Verfassungsbeschwerde erfolglos war, bleiben die wegen des Solidaritätszuschlags in den Steuerbescheiden aufgenommenen Vorläufigkeitsvermerke solange unverändert bestehen, bis das Finanzamt Ihnen deren Aufhebung mitteilt. Dies geschieht erfahrungsgemäß aber nicht. Deshalb sollten Sie erst einmal nichts tun und abwarten, wie sich das neue Verfahren beim FG Niedersachsen entwickelt.
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