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  • 01.07.2004 | c Was gilt für die Jahre 1999 und später?

    Auswirkungen des BVerfG-Urteils zur Besteuerung von Wertpapiergeschäften

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Besteuerung von Gewinnen aus Wertpapiergeschäften für verfassungswidrig erklärt. Der Richterspruch gilt allerdings nur für die Jahre 1997 und 1998 (Urteil vom 9.3.2004, Az: 2 BvL 17/02; Abruf-Nr.  040672 ; Ausgabe 4/2004, Seite 7 ).

    Viele Anleger fragen sich nun, wie sie mit ihren Aktienerträgen der Folgezeit umgehen sollen, besonders mit denen aus dem Boomjahr 1999. Im folgenden Beitrag lesen Sie, welche Auswirkungen das Urteil hat und wie Sie richtig reagieren.

    Welche Vorgänge sind vom Urteil betroffen?

    Hintergrund der Verfassungswidrigkeit ist die Auffassung, dass bei der steuerlichen Erfassung von Spekulationsgewinnen ein Vollzugsdefizit besteht. So hing die Besteuerung in beiden Jahren maßgebend von der Erklärungsbereitschaft der Anleger ab; das Entdeckungsrisiko war minimal. Folge: Das Gesetz ist für die Jahre 1997 und 1998 nichtig, eine Besteuerung darf nicht mehr erfolgen.

    Betroffen sind ausschließlich Wertpapiergeschäfte innerhalb der damals geltenden Sechs-Monats-Frist. Haben Sie diese in Ihrer Steuer-Erklärung angegeben, darf das Finanzamt hierauf keine Steuer mehr erheben. Das wirkt sich aber nur aus, wenn das Einspruchsverfahren noch läuft oder der Steuerbescheid den Vermerk des Vorbehalts der Nachprüfung enthält. Dann werden die anteilig auf die Spekulationsgewinne entfallenden Steuern inklusive Zinsen erstattet.

    Unser Tipp: Offene Einsprüche erledigen die Finanzbeamten automatisch. Bei einem Vorbehaltsvermerk müssen Sie aktiv werden. Bitten Sie mit formlosem Schreiben um Eliminierung der im Bescheid enthaltenen Wertpapiergewinne. Dafür ist allerdings keine Eile geboten, weil zusätzlich pro Monat Erstattungszinsen gezahlt werden.

    Berücksichtigung von Verlusten

    Verluste, die Sie in einem der beiden Jahre erklärt haben, wurden zwar festgestellt, sie konnten aber weder vor- noch zurückgetragen werden. Ein Nichtansatz der Verluste hat daher jetzt keine Auswirkungen.

    Was gilt für die Jahre 1999 und später?