01.04.2007 | Die Weichen sind gestellt
Die neue Steuer-Identifikationsnummer für alle!
Zum 1. Juli 2007 soll die neue bundeseinheitliche Steuer-Identifikationsnummer eingeführt werden. Bis Sie Ihre neue Nummer erhalten, wird zwar noch einige Zeit vergehen, doch die Weichen sind gestellt (Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren vom 28.11.2006; Abruf-Nr. 070392 ).
Die Nummer gilt von der Geburt bis zum Tod. Sie besteht aus zehn Zahlen und einer Prüfziffer. Sie ändert sich nicht mehr bei Orts- oder Finanzamtswechsel. Die Nummer müssen Sie bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber den Finanzbehörden angeben (§ 139a Abgabenordnung [AO]).
Beachten Sie: Zunächst übermitteln die Meldebehörden dem Bundeszentralamt für Steuern jeden Ende Juni 2007 registrierten Einwohner. Dafür haben sie bis Ende September 2007 Zeit. Das Bundeszentralamt unterrichtet Sie anschließend über die Ihnen zugeteilte Identifikationsnummer und die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Finanzbehörden dürfen die Nummer nur für Datenübermittlungen verwenden. Das gilt auch für Arbeitgeber in Hinsicht auf ihre Mitarbeiter. Steuerberater dürfen ihren Mandantenstamm zwar nach den neuen Ordnungskriterien sortieren, die Auswertungen aber nur in der Kommunikation mit den Finanzbehörden nutzen.
Die Identifikationsnummer bringt Erleichterungen im elektronischen Lohnsteuerverfahren. Die Tage der Lohnsteuerkarte sind wohl gezählt. Gleichzeitig werden aber auch die Kontrollmöglichkeiten erweitert. So müssen Sie zum Beispiel Ihre Identifikationsnummer künftig bei ausländischen Kontenverbindungen Ihrer Bank nachreichen.
Große Bedeutung erlangt die Identifikationsnummer im Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung. Über die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (§ 22a Einkommensteuergesetz) gelangen alle Informationen über ausgezahlte Renten unter Verwendung der Identifikationsnummer an die Finanzämter. Die Finanzämter werden damit in die Lage versetzt, möglicherweise steuerpflichtige Rentner für die Jahre ab 2005 zur Abgabe einer Erklärung aufzufordern.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig