· Fachbeitrag · Kommunikation mit dem Finanzamt
Unternehmer und Freiberufler aufgepasst: Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt
| Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ‒ man liest und hört derzeit viel von ihr. Doch um was für eine Nummer handelt es sich genau? Wozu dient sie? Wie ist sie aufgebaut? Wann kommt sie? Und für wen? SSP klärt auf. |
Finanzämtern reicht die Steuernummer nicht mehr
Jede natürliche Person, jede juristische Person und jede Personenvereinigung ist eindeutig für das Besteuerungsverfahren zu identifizieren. Dazu dient den Finanzämtern bislang die Steuernummer. Bereits im Jahr 2003 hat der Gesetzgeber mit § 139c AO aber zusätzlich die W-IdNr. eingeführt. Auch sie hat das Ziel, jede wirtschaftlich tätige natürliche Person, jede juristische Person und jede Personenvereinigung eindeutig für das Besteuerungsverfahren zu identifizieren. Deshalb müssen Unternehmer und Freiberufler künftig bei der Kommunikation mit dem Finanzamt in entsprechenden Dokumenten und Formularen ‒ neben ihrer Steuernummer ‒ ihre W-IdNr. angeben. Die W-IdNr. müssen auch Dritte, die Daten eines wirtschaftlich Tätigen an die Finanzbehörden übermitteln, angeben; also z. B. Steuerberater.
Wichtig | Weil es parallel für natürliche Personen auch noch die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) gibt, ermöglicht es die W-IdNr. den Finanzämtern zwischen wirtschaftlich tätigen Rechtssubjekten und privaten Steuerangelegenheiten zu unterscheiden. Das bedeutet auch: Andere IdNr. entfallen nicht. Somit haben Steuerzahler also bald bis zu vier steuerlich relevante Nummern, nämlich:
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