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  • 27.05.2011 | Dienstreisen

    BFH versagt Privatwirtschaft die 0,35 Euro-Pauschale

    Verwendet ein privater Arbeitnehmer seinen privaten Pkw für eine Dienstreise, darf er nicht die Wegstreckenentschädigung von 0,35 Euro ansetzen, die in einigen Bundesländern öffentlich Bediensteten gewährt wird. Das hat der BFH festgestellt und damit das anhängige Verfahren (WISO-SteuerBrief 4/2011, Seite 8) zum Nachteil der Arbeitnehmer entschieden (Beschluss vom 15.3.2011, Az: VI B 145/10; Abruf-Nr. 111688).  

    Praxishinweis: Es bleibt also dabei, dass Sie nicht zusätzlich zur steuerfreien Erstattung (durch den Arbeitgeber) in Höhe von 30 Cent je gefahrenem Kilometer noch pauschal fünf Cent als Werbungskosten geltend machen können. Wenn Sie höhere Kfz-Kosten als Werbungskosten geltend machen wollen, müssen Sie dem Finanzamt per Einzelnachweis belegen, dass Sie der gefahrene Kilometer mehr als 30 Cent kostet.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 4 | ID 145457