24.07.2009 | Dienstwagen
Mitnahme anderer Arbeitnehmer keine Sammelbeförderung
Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen unter der Auflage überlassen, dass er andere Arbeitnehmer zum Arbeitsort mitnimmt, muss er trotzdem einen geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (monatlich 0,03 % x Listenpreis x Entfernungskilometer) versteuern. Das hat der BFH entschieden. Das FG Schleswig-Holstein war in der Vorinstanz noch von einer steuerfreien Sammelbeförderung ausgegangen. (Urteil vom 29.1.2009, Az: VI R 56/07)(Abruf-Nr. 091710)
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 3 | ID 128586