01.07.2005 | Dienstwagen
Welche Aufwendungen umfasst die "Ein-Prozent-Regelung"?
Ist mit dem nach der "Ein-Prozent-Regelung" versteuerten geldwerten Vorteil auch die Erstattung von Autobahnvignetten, Mautgebühren oder einem ADAC-Schutzbrief durch den Arbeitgeber abgegolten? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der Bundesfinanzhof (BFH). Das Finanzgericht Düsseldorf hatte in der Vorinstanz entschieden, dass die Erstattungen des Arbeitgebers zusätzlich zur "Ein-Prozent-Regelung" zu versteuern sind (Urteil vom 18.12.2002, Az: 13 K 2376/01 E; Abruf-Nr. 032540 ). Der BFH hat jetzt das Bundesfinanzministerium (BMF) zum Verfahrensbeitritt aufgefordert und um Beantwortung zahlreicher Fragen gebeten.
Unser Tipp: Wie die Sache ausgeht, lässt sich nicht absehen. Ein Einspruch hat aber durchaus Erfolgsaussichten, zumal der BFH die Revision in dem oben genannten Verfahren selbst zugelassen hat. (Beschluss vom 26.1.2005, Az: VI R 37/03; Abruf-Nr. 051435 )