25.07.2008 | Doppelte Haushaltsführung
BFH prüft „Drei-Monats-Frist“ beim Verpflegungsmehraufwand
Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können Sie bislang nur für die ersten drei Monate die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Ab dem vierten Monat gibt es nichts mehr. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss jetzt klären, ob diese Einschränkung rechtens ist. Das Finanzgericht (FG) Baden Württemberg hatte in der Vorinstanz entschieden, dass die „Drei-Monats-Frist“ verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. In diesem Zeitraum sei es möglich, sich auf die Verpflegungssituation am Arbeitsort einzustellen.
Unser Tipp: Das FG hatte die Revision nicht zugelassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Steuerzahlers war aber erfolgreich. Sie können sich daher mit einem Einspruch an das Revisionsverfahren (Az: VI R 10/08) anhängen. (Urteil vom 8.5.2007, Az: 4 K 230/06)(Abruf-Nr. 082126)