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  • 25.05.2009 | Doppelte Haushaltsführung

    Erneute Gründung eines zweiten Haushalts am selben Ort

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann neu begründet werden, wenn sie nach einer längeren Unterbrechung am selben Ort wieder aufgenommen wird. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden. Positive Folge für den Arbeitnehmer: Er kann erneut für drei Monate die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Bedingung für eine erneute Begründung ist, dass die vorherige doppelte Haushaltsführung beendet wurde. Das heißt: Der Arbeitnehmer muss die Mietwohnung gekündigt haben bzw. als Eigentümer ausgezogen sein. Ein Verkauf oder die Weitervermietung sei aber nicht erforderlich, entschied das FG.  

    Beachten Sie: Wie lange die Unterbrechung mindestens dauern muss, geht aus dem FG-Urteil nicht hervor. Zehn Monate waren aus Sicht des FG ausreichend. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Finanzverwaltung hat Revision beim Bundesfinanzhof (Az: VI R 15/09) eingelegt. (Urteil vom 11.12.2008, Az: 15 K 3336/08)(Abruf-Nr. 091503)  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 4 | ID 127125