01.12.2005 | Doppelte Haushaltsführung
Verheiratete müssen Zweitwohnungsteuer nicht zahlen!
Eine Gemeinde darf von Verheirateten für eine aus beruflichen Gründen genutzte Zweitwohnung keine Zweitwohnungsteuer verlangen, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die Zweitwohnungsteuer diskriminiert die vom Grundgesetz geschützte Ehe, so das BVerfG. Die Kläger hatten in Hannover bzw. Dortmund eine Zweitwohnung angemeldet, um dort unter der Woche arbeiten zu können. Die Familien lebten in anderen Städten. Das BVerfG begründete seine Entscheidung damit, dass Ehepartner durch die Zweitwohnungsteuer gegenüber Unverheirateten benachteiligt werden. Denn das Zusammenleben einer Familie ist verfassungsrechtlich geschützt. Der Hauptwohnsitz von Ehepartnern ist daher automatisch dort, wo sich die Familie aufhält. Im Gegensatz zu Unverheirateten können Eheleute deshalb nicht frei wählen, wo sie ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz anmelden, wenn einer der Partner aus beruflichen Gründen zum Teil in einer anderen Stadt leben muss. (Beschluss vom 11.10.2005, Az: 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03; Abruf-Nr. 053205 )