01.06.2006 | Doppelte Haushaltsführung
Verlegung des Familienwohnsitzes grundsätzlich unschädlich
Wird nach Beginn einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung der Familienwohnsitz an einen dritten Ort verlegt, ist das für das Weiterbestehen der doppelten Haushaltsführung unschädlich, wenn Gründe vorliegen, die gegen einen Nachzug der Familie an den Beschäftigungsort sprechen. In dem vor dem Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschiedenen Fall war der Familienvater in einer anderen Stadt befristet beschäftigt und hatte dort eine Zweitwohnung bezogen. Die Ehefrau zog mit dem Kind einige Zeit später in eine andere Stadt, um näher bei ihren Eltern zu wohnen, damit diese sie bei der Betreuung des Kindes unterstützen konnten. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses und die damit verbundene Unsicherheit über die weitere berufliche Tätigkeit des Familienvaters war für das FG ausreichend, dem Familienvater weiterhin den Werbungskostenabzug für die doppelte Haushaltsführung zu gewähren. (rechtskräftiges Urteil vom 12.1.2006, Az: 16 K 589/04; Abruf-Nr. 061268 )