01.03.2006 | Doppelte Haushaltsführung
Wohnung am Lebensmittelpunkt kann kostenlos sein
Ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt (Hauptwohnung) liegt auch vor, wenn ein Kind eine Wohnung im elterlichen Haus unentgeltlich nutzen darf. Entscheidend sei allein, dass das Kind in der Wohnung aus eigenen Mitteln einen Hausstand unterhalte und dort seinen Lebensmittelpunkt habe. Die fehlende finanzielle Beteiligung an den Kosten für den Unterhalt der Wohnung spreche nicht gegen eine doppelte Haushaltsführung.
Beachten Sie: Beim Bundesfinanzhof ist unter dem Aktenzeichen VI R 60/05 die Revision in dieser Sache anhängig. (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.6.2005, Az: 13 K 2622/03; Abruf-Nr. 060026 )
Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 3 | ID 96480