01.02.2005 | Eigenheimförderung
Eigenheimzulagengesetz gilt vorerst weiter
Die Eigenheimförderung bleibt vorerst bestehen, weil sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat bisher nicht über deren Abschaffung einigen konnte. Die nächste Sitzung ist am 16. Februar 2005. Bis zur Verkündung einer Gesetzesänderung gilt daher weiterhin das Eigenheimzulagengesetz in seiner derzeitigen Fassung.
Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 6 | ID 96248