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  • 01.12.2003 | Was Sie 2003 noch veranlassen müssen

    Eigenheimförderung jetzt noch sichern!

    Das Schicksal der Eigenheimförderung ist offen. Erst im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich entscheiden, ob die Eigenheimzulage ab 2004 komplett gestrichen wird. Das ist aber nicht die einzige Unsicherheit, mit der potenzielle Häuslebauer und Erwerber zu kämpfen haben. Vielen scheint nicht klar zu sein, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um sich die bisherige Eigenheimzulage zu sichern.

    Lesen Sie daher nachfolgend, was Sie noch 2003 veranlassen müssen, damit Sie im Fall der Abschaffung noch Anspruch auf die Eigenheimförderung haben.

    Herstellungs- und Anschaffungsfälle unterscheiden

    Die bisherige Eigenheimförderung sichern Sie sich, wenn Sie vor dem 1.  Januar 2004 mit der Herstellung beginnen oder einen notariellen Kaufvertrag abschließen. Anspruch auf Eigenheimzulage haben Sie in Herstellungsfällen ab dem Jahr, in dem Sie in Ihr Haus einziehen. In Anschaffungsfällen, ab dem Jahr, in dem Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr des Objekts auf Sie übergehen.

    Als Beginn der Herstellung gilt:

  • bei Objekten mit Baugenehmigung, der Zeitpunkt in dem Sie den Bauantrag stellen,
  • bei baugenehmigungsfreien Objekten der Zeitpunkt, in dem Sie die Bauunterlagen einreichen und