01.11.2003 | Eigenheimförderung
Gebäudeanbau auf fremden Grund und Boden
Auch für auf fremden Grund und Boden errichtete Gebäude, können Sie Anspruch auf Eigenheimförderung haben. Voraussetzung ist, dass Sie wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes sind. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen jetzt in folgendem Fall bejaht: Die Mutter errichtete auf dem Grundstück ihrer Tochter einen Anbau an deren Haus mit einem eigenen Zugang. Den Anbau finanzierte sie aus eigenen Mitteln. Außerdem vereinbarten Mutter und Tochter ein lebenslanges und vererbliches Nutzungsrecht. (Urteil vom 23.4.2003, Az: 2 K 303/01; Abruf-Nr. 032158 )
Quelle: Ausgabe 11 / 2003 | Seite 7 | ID 96004