01.06.2005 | Eigenheimförderung
Schenker überweist Kaufpreis direkt an den Verkäufer
Für eine Immobilie gibt es keine Eigenheimförderung, wenn diese im Rahmen einer mittelbaren Grundstücksschenkung erworben wird. Eigenheimförderung erhält aber der Erwerber, der über den geschenkten Betrag frei verfügen kann und damit eine eigengenutzte Immobilie erwirbt. Eine solche reine Geldschenkung kann vorliegen, wenn der Schenker zur Verkürzung des Zahlungswegs den Betrag direkt an den Verkäufer der Immobilie überweist. Entscheidend ist, welche Abreden im Schenkungsvertrag geschlossen wurden, entschied das Finanzgericht München.
Beachten Sie: Das Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az: III R 46/04). (Urteil vom 28.9.2004, Az: 6 K 970/03; Abruf-Nr. 043164 )
Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 5 | ID 96321