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  • 04.01.2010 | Eigenheimförderung

    Trennung der Ehegatten während des Förderzeitraums

    Gehört Ehegatten eine selbst genutzte Immobilie als Miteigentümer gemeinsam zu 100 Prozent, erhalten sie zusammen die volle Eigenheimzulage. Vorsicht ist aber geboten, wenn noch während des achtjährigen Förderzeitraums ein Ehegatte auszieht. Dann steht dem weiter in der Wohnung lebenden Ehegatten die Zulage nur noch entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu. Das heißt: Die auf den ausgezogenen Ehegatten entfallende Zulage geht in jedem Jahr verloren, in dem er nicht zumindest kurzfristig selbst in der Wohnung gelebt hat. Das ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs.  

    Unser Tipp: Mit folgenden Maßnahmen können die Ehegatten die Förderung retten:  

    • Der in der Wohnung verbleibende Ehegatte übernimmt noch im Jahr des Auszugs den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten.
    • Sie starten einen ernst gemeinten Versöhnungsversuch. Das heißt, der getrennt lebende Ehegatte zieht vorübergehend wieder ein.

    (Urteil vom 12.5.2009, Az: IX R 53/08) (Abruf-Nr. 093350)  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 6 | ID 132508

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