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  • 22.02.2010 | Eigenheimförderung

    Unbeschränkt Steuerpflichtige mit Zweitwohnsitz im EU-Gebiet

    Steuerzahler, die einen Wohnsitz in Deutschland und darüber hinaus eine Wohnung im EU-Ausland haben, sollen nach Ansicht der Finanzverwaltung für die Wohnung im EU-Ausland keine Eigenheimzulage erhalten können. Diese Auffassung ist „ernstlich zweifelhaft“, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung.  

    Unser Tipp: Eine endgültige Entscheidung muss nun im Hauptsacheverfahren getroffen werden, das bereits beim BFH anhängig (Az: IX R 20/09) ist. Bis zu einer endgültigen Entscheidung sollten betroffene Steuerzahler ihren Fall daher - soweit noch möglich - mit Einspruch offen halten. (Beschluss vom 1.10.2009, Az: IX B 124/09) (Abruf-Nr. 100095)  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 5 | ID 133619