01.06.2003 | Eigenheimförderung
Volle Eigenheimzulage für Ausbau mit Anbau
Wird eine Wohnung ausgebaut und erweitert gewährt das Finanzamt die ermäßigte Eigenheimzulage von maximal 1.278 Euro im Jahr (§ 9 Absatz 2 Satz 2 Eigenheimzulagengesetz). Wird aber durch die Baumaßnahmen eine neue (zweite) Wohnung geschaffen, steht dem Häuslebauer für die neue Wohnung die Eigenheimzulage für einen Neubau zu (maximal 2.556 Euro). Das hat das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein rechtskräftig entschieden.
Im Urteilsfall hatte der Steuerzahler ein zweigeschossiges Haus durch einen Anbau derart erweitert, dass aus dem Anbau und dem Obergeschoss der alten Wohnung eine neue Wohnung entstand. Die Verbindung zwischen Erd- und Obergeschoss wurde entfernt. In der alten Wohnung im Erdgeschoss befanden sich eine Küche, ein Bad sowie Wohn- und Schlafräume. Dass nach dem Umbau die bisherige Wohnung im Altbau nicht mehr zu Wohnzwecken, sondern betrieblich genutzt wurde, war nach Ansicht des FG unschädlich. (Urteil vom 6.11.2002, Az: 5 K 217/00; Abruf-Nr. 030654 )