01.06.2005 | Eigenheimförderung
Wohnung ohne Fußböden ist nicht fertiggestellt
Ein Haus oder eine Wohnung ohne Fußbodenbeläge ist noch nicht bezugsfertig. Folge: Der Förderzeitraum für die Eigenheimzulage beginnt noch nicht zu laufen. Zu diesem Ergebnis kommt das Finanzgericht (FG) Köln in folgendem Fall:
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Die Ehegatten beantragten die Eigenheimzulage ab 1999. Das Finanzamt gewährte sie nur für die Jahre 2000 bis 2006 (sieben Jahre), weil die Förderung erst mit Bezug der Wohnung gewährt werden kann und der Förderzeitraum aber bereits mit Fertigstellung beginnt. Dem stimmte das FG auch insoweit zu, dass es dem Ehepaar ebenfalls keine Förderung für 1999 zusprach. Es entschied aber, dass eine Wohnung ohne Fußböden nicht fertiggestellt ist und der Förderzeitraum deshalb erst im Jahr 2000 für acht Jahre zu laufen beginnt.
Wichtig: Das Finanzamt hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen IX R 71/03. (Urteil vom 11.12.2002, Az: 14 K 988/02; Abruf-Nr. 050305 )