01.08.2005 | Eigenheimförderung
Wohnungsvergrößerung durch Kauf der Nachbarwohnung
Für die Anschaffung einer Wohnung, die mit einer selbst genutzten Wohnung verbunden wird, gibt es die Eigenheimzulage. Im Urteilsfall vor dem Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein wollte das Finanzamt für die zugekaufte Wohnung keine Eigenheimzulage gewähren. Begründung: Es sei keine "neue" Wohnung erworben worden, sondern die bisherige sei vergrößert worden. Das sah das FG anders. Die Wohnungseigenschaft der erworbenen Wohnung gehe nicht dadurch verloren, dass die Wohnung mit der selbst genutzten Wohnung verbunden werde.
Beachten Sie: Das letzte Wort hat wie so oft der Bundesfinanzhof. Unter dem Aktenzeichen IX R 16/05 ist das Verfahren dort anhängig. (Urteil vom 22.12.2004, Az: 1 K 417/02; Abruf-Nr. 051966 )
Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 4 | ID 96354