26.06.2008 | Eigenheimzulage
Getrennte Veranlagung rettet halbe Eigenheimzulage nicht
Das seit 1. Januar 2004 praktizierte Zusammenrechnen der Einkünfte getrennt veranlagter Ehegatten bei der Eigenheimzulage ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof die vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz geweckten Hoffnungen (Ausgabe 11/2007, Seite 18) wieder zunichte gemacht. Folge: Ehepaare können nicht durch eine getrennte Veranlagung die halbe Eigenheimzulage retten (Urteil vom 19.12.2007, Az: IX R 40/07)(Abruf-Nr. 081545)
Das seit 1. Januar 2004 praktizierte Zusammenrechnen der Einkünfte getrennt veranlagter Ehegatten bei der Eigenheimzulage ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Quelle:
Ausgabe 07 / 2008 | Seite 5 | ID 119973
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