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  • 01.06.2005 | Einsatzwechseltätigkeit

    Rettungssanitäter mit wechselnden Betriebsstätten

    Ein Rettungsassistent, der dem Dienstplan entsprechend in verschiedenen Rettungswachen stationiert ist und von dort mit Rettungswagen und -hubschraubern im Einsatz ist, übt eine Einsatzwechseltätigkeit aus. Zu diesem Ergebnis kommt das Finanzgericht (FG) Mecklenburg-Vorpommern in folgendem Fall: Der Rettungsassistent war bei einem Verein angestellt, der den Rettungsdienst in einem Landkreis garantierte und daher mehrere Rettungswachen betreiben musste. Die einzelnen Rettungswachen lagen bis zu 48 km vom Wohnort des Rettungsassistenten entfernt. Entsprechend seinem Arbeitsvertrag konnte und wurde der Rettungsassistent an verschiedenen Rettungswachen eingesetzt. Obwohl sich die Einsatzstellen in regelmäßigen Abständen (5-Wochen-Rhythmus) wiederholten, gewährte das FG dem Rettungsassistent für alle Einsatztage entsprechend seiner Abwesenheitsdauer vom Wohnort Verpflegungsmehraufwand.

    Beachten Sie: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen VI R 93/04 beim Bundesfinanzhof anhängig. (Urteil vom 14.10.2004, Az: 1 K 640/02;Abruf-Nr.  050969 )

    Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 3 | ID 96314