01.05.2007 | Einzelheiten zur Gebührenpflicht
BMF-Schreiben zur verbindlichen Auskunft
Seit 1. Januar 2007 sind Finanzämter unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich verpflichtet, eine verbindliche Auskunft zu erteilen. Sehen Sie dazu unseren Beitrag in der Ausgabe 3/2007, Seite 13. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zu der Neuregelung Stellung genommen (Schreiben vom 12.3.2007, Az: IV A 4 - S 0224/07/0001; Abruf-Nr. 071019 )
Die Gebührenpflicht gilt für alle Anträge, die nach dem 18. Dezember 2006 (Tag der Verkündung des Gesetzes) bei den Finanzämtern eingegangen sind. Wir waren ursprünglich davon ausgegangen, dass sie erst für Anträge gilt, die nach dem 31. Dezember 2006 gestellt werden.
Die Gebühren sind auch zu entrichten, wenn das Finanzamt in seiner verbindlichen Auskunft zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt eine andere Rechtsauffassung als Sie vertritt.
Gebühren fallen zudem an, wenn das Finanzamt die Erteilung einer verbindlichen Auskunft aus formalen Gründen ablehnt. Zum Beispiel, weil Sie in dem Antrag das Rechtsproblem nicht ausführlich genug dargelegt haben. In diesen Fällen muss das Finanzamt Sie aber vor der Ablehnung auf den Mangel hinweisen und Ihnen die Möglichkeit geben, den Antrag zu ergänzen oder zurückzunehmen.
Nehmen Sie Ihren Antrag zurück, und hatte das Finanzamt noch nicht mit der Bearbeitung Ihres Antrags begonnen, fällt keine Gebühr an. Sind die Finanzbeamten aber bereits tätig geworden, soll der bis zum Zeitpunkt der Rücknahme angefallene Bearbeitungsaufwand angemessen berücksichtigt und die Gebühr anteilig ermäßigt werden. Was eine angemessene Berücksichtigung in diesem Sinne ist, lässt das BMF allerdings offen.
Ist sich das Finanzamt nicht sicher, ob es von Ihnen tatsächlich die Gebühren erhält, kann es die Erteilung der verbindlichen Auskunft vom Zahlungseingang abhängig machen (ein entsprechender Hinweis muss im Gebührenbescheid enthalten sein).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig