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  • 01.03.2007 | Fragen kostet Geld

    Die verbindliche Auskunft vom Finanzamt

    Dass das deutsche Steuerrecht kompliziert ist, brauchen wie Ihnen nicht zu sagen. Wohl auch deshalb sind Finanzbeamte verpflichtet, Fragen zu den steuerlichen Auswirkungen bereits verwirklichter Sachverhalte zu beantworten. Doch diese unverbindlichen Auskünfte nützen Ihnen nichts, wenn Sie eine verlässliche Auskunft über die Auswirkungen eines geplanten Vorhabens wollen. Dann benötigen Sie eine verbindliche Auskunft. Diese wurde jetzt zwar gesetzlich geregelt, ist dafür aber auch kostenpflichtig. Einzelheiten dazu im folgenden Beitrag.

    Gesetzliche Normierung der verbindlichen Auskunft

    Die Finanzämter waren bislang gesetzlich nur verpflichtet, Ihnen Auskünfte über Ihre Rechte und Pflichten (zum Beispiel ob Sie eine Steuer-Erklärung abgeben müssen) zu erteilen (§  89 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung [AO]). Darüber hinaus konnten Sie unter engen Voraussetzungen beim Finanzamt schriftlich eine verbindliche Auskunft beantragen. Das war durch eine Verwaltungsanweisung geregelt (Bundesfinanzministerium [BMF], Schreiben vom 29.12.2003, Az: IV A 4 - S 0430 - 7/03; Abruf-Nr.  042289 ).

    Durch das Förderalismusreform-Begleitgesetz (Abruf-Nr.  063530 ) hat die verbindliche Auskunft jetzt eine gesetzliche Grundlage erhalten (§  89 Absatz 2 AO). Die gesetzliche Regelung entspricht im Ergebnis der bisherigen Verwaltungsanweisung. Es ist deshalb davon auszugehen, dass das BMF-Schreiben bis auf Weiteres anzuwenden ist.

    Verbindliche Auskunft nach §  89 Absatz 2 AO

    Wenn Sie also vor einer Entscheidung stehen, bei der Sie mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen rechnen, können Sie eine verbindliche Auskunft bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt beantragen. Folgende Sachverhalte kommen dafür beispielsweise in Frage:

  • Sie möchten einen Teil Ihres Vermögens im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf Ihre Kinder gegen Gewährung von Versorgungsleistungen übertragen. Sie wollen dabei wissen, ob und in welcher Höhe die Versorgungsleistungen bei Ihnen steuerpflichtig sind, bzw. bei Ihren Kindern steuermindernd berücksichtigt werden können.
  • Sie wollen mit einem nahen Angehörigen einen Arbeits- oder Darlehensvertrag abschließen und wollen wissen, ob das Finanzamt den Vertrag anerkennt.