01.06.2005 | Elektronische Steuer-Anmeldungen
Finanzgericht entscheidet zur Härtefallregelung
Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat sich im Wege einer einstweiligen Anordnung mit dem Antrag eines Rechtsanwalts beschäftigt, der seine (Vor-)Anmeldungen weiter in Papierform übermitteln wollte. Er hatte keinen Computer mit Internet-Zugang in seiner Kanzlei. Das FG hat dem Antrag stattgegeben. Es liege eine unbillige Härte vor, weil kein Internet-Anschluss bestehe. Die vom Finanzamt vorgetragenen Ausnahmefälle (finanzielle Unfähigkeit, Einstellung der betrieblichen Tätigkeit oder Umstellung der Hardware/Software) könnten nicht als abschließend angesehen werden. Der Rechtsanwalt darf daher seine Anmeldungen weiter in Papierform abgeben. (Beschluss vom 10.3.2005, Az: II 51/05; Abruf-Nr. 051053 )
Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 4 | ID 96318