01.12.2007 | Elterngeld
Sozialgerichte lehnen Klage gegen Stichtagsregelung ab
Dass Eltern für Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden kein Elterngeld bekommen, ist nach Ansicht mehrerer Sozialgerichte nicht zu beanstanden. Beim Bundessozialgericht sind inzwischen mehrere Verfahren gegen diese Stichtagsregelung anhängig (Az: B 10 EG 3/07 R, B 10 EG 4/07 R und B 10 EG 5/07 R). Betroffene Eltern müssen gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens verlangen.
Beachten Sie: Das Elterngeld wird maximal für drei Monate seit Antragstellung rückwirkend gezahlt. „Spätentschlossene“ müssen sich also beeilen, wenn sie sich die Chance auf einige Monate Elterngeld sichern wollen.
Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 2 | ID 115964