25.05.2009 | Elterngeld
Streitpunkt Progressionsvorbehalt - BFH muss entscheiden
Der Mindestbetrag beim Elterngeld in Höhe von 300 Euro ist nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Nürnberg in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen. Der Wortlaut des Gesetzes sei eindeutig. Das Elterngeld werde als familienpolitisch begründete Lohnersatzleistung gewährt.
Beachten Sie: Weil das FG keine Revision zugelassen hat, haben die Eltern Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (Az: VI B 31/09) eingelegt. Betroffene Eltern sollten Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen. (Urteil vom 19.2.2009, Az: 6 K 1859/08)(Abruf-Nr. 091258)
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 2 | ID 127120