26.01.2009 | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Entlastung für Wochenendvater bei Wiederheirat der Mutter
Ist bei getrennt lebenden Eltern das Kind beim Vater mit Nebenwohnsitz gemeldet, kann dieser den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten, wenn die Mutter wieder verheiratet ist. Das hat das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg entschieden. Das Finanzamt wollte dem Vater, der seine Tochter an den Wochenenden und Ferien betreute, den Entlastungsbetrag nicht gewähren, weil das Kind nur mit dem Nebenwohnsitz bei ihm gemeldet war, und das Kindergeld an die Mutter ausgezahlt wurde (§ 24b Absatz 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz). Doch darauf kommt es nach Ansicht des FG in diesem Fall nicht an. Denn die Mutter war wieder verheiratet und konnte den Entlastungsbetrag nicht nutzen. Er stand deshalb dem allein lebendem Vater zu. (rechtskräftiges Urteil vom 13.8.2008, Az: 7 K 7038/06 B)(Abruf-Nr. 090133)