01.08.2005 | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Für Ehepaare mit Kindern ergehen Steuerbescheide vorläufig
Der seit 2004 geltende Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b Einkommensteuergesetz) schließt verheiratete Eltern aus. Eine dagegen eingereichte Klage beim Finanzgericht Nürnberg hatte keinen Erfolg. Weil aber inzwischen die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist (Az: III R 4/05), ergehen derzeit alle Steuerbescheide für Ehepaare mit Anspruch auf Kindergeld vorläufig.
Beachten Sie: Die Vorläufigkeit betrifft nur die Frage, ob verheiratete Eltern durch die derzeitige Regelung benachteiligt werden. Bei anderen Streitigkeiten bezüglich des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende müssen Sie Einspruch einlegen. (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 27.6.2005, Az: IV A 7 - S 0338 - 54/05; Abruf-Nr. 052013 )
Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 1 | ID 96345