01.04.2007 | Fahrtätigkeit
Verpflegungsmehraufwand bei Fahrtätigkeit im Kalibergwerk
Ein Großgerätefahrer im Untertagebau kann Verpflegungsmehraufwand geltend machen, wenn er länger als acht Stunden am Tag arbeitet. Zu diesem Ergebnis kommt das Finanzgericht (FG) Sachsen-Anhalt. Im Urteilsfall ging es um einen Arbeitnehmer, der in einem Kalibergwerk mit ca. 500 km unterirdischem Wegenetz mittels eines so genannten Selbstladetransportfahrzeugs abgebrochenes Material innerhalb der Grube transportierte. Das FG sah darin eine Fahrtätigkeit (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 Satz 3 Einkommensteuergesetz). Der Hauptzweck der Maschine liege in der Beförderung des Materials und nicht - wie bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen - in der Ausführung der jeweiligen Arbeiten. Dass der Arbeitnehmer während seiner Arbeit nie das Betriebsgelände verlassen hat, spiele keine Rolle. Auch die Dreimonatsfrist greife nicht, weil diese nur Tätigkeiten an derselben Tätigkeitsstätte beträfe.
Beachten Sie: Die Finanzverwaltung hat Revision eingelegt. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen VI R 61/06 beim Bundesfinanzhof anhängig. (Urteil vom 29.6.2006, Az: 1 K 2189/03; Abruf-Nr. 070450 )